Ferienplan
Für das Schuljahr 2022/2023
Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern, Arbeitgeber und Ausbilder,
für Ihre Terminplanung geben wir Ihnen die kommenden unterrichtsfreien Werktage und Feiertage im Schuljahr 2021/2022 bekannt (bei Ferienabschnitten ist der erste und letzte unterrichtsfreie Werktag angegeben)
Schulversäumnis
Wir bitten Sie, die Regelung § 2(1) der Schulbesuchsverordnung (vgl. Schul- und Hausordnung 1.1) zu beachten.Jedes Unterrichtsversäumnis ist entschuldigungspflichtig und stellt eine Bringschuld durch die Erziehungsberechtigten dar:
- Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am 2. Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen.
- Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen 3 Tagen nachzureichen.
- Liegt die Entschuldigung nicht im vorgeschriebenen Zeitrahmen vor, gilt das Fehlen als unentschuldigt.
- Nicht erbrachte Leistungen wegen unentschuldigtem Fehlen gelten als Leistungsverweigerung und werden mit der Note ungenügend (6) bewertet.
- Besuche beim Arzt sind grundsätzlich außerhalb der Schulzeit zu erledigen.
- Berufsschüler/-innen sind verpflichtet ihren Urlaub in die Schulferien zu legen.
Freundliche Grüße
Katrin Berk
Schulleiterin