Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern, Arbeitgeber und Ausbilder,
für Ihre Terminplanung geben wir Ihnen die kommenden unterrichtsfreien Werktage und Feiertage im Schuljahr 2023/2024 bekannt (bei Ferienabschnitten ist der erste und letzte unterrichtsfreie Werktag angegeben)
Wir bitten Sie, die Regelung § 2(1) der Schulbesuchsverordnung (vgl. Schul- und Hausordnung 1.1) zu beachten.Jedes Unterrichtsversäumnis ist entschuldigungspflichtig und stellt eine Bringschuld durch die Erziehungsberechtigten dar:
Freundliche Grüße
Katrin Berk
Schulleiterin