Eugen Grimminger Schule (Druckversion)

AZAV-Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) regelt seit April 2012 die Zulassung von Trägern zur Aufnahme geförderter Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Maßnahmen der Arbeitsförderung sowie die Anforderungen an die Maßnahmen als konkrete Bildungsangebote. Jeder Anbieter eines Schulungsangebotes, welches durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert werden soll, muss entsprechend dieser Verordnung zertifiziert sein. Auch berufliche Schulen bieten in Zusammenarbeit mit Bildungsträgern oder in bestimmten Bildungsbereichen selbständig geförderte Ausbildungen an. Sie benötigen daher ebenfalls eine solche zulassende Zertifizierung.

Eine Zertifizierung nach AZAV umfasst die allgemeine Überprüfung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit einer Einrichtung, den Nachweis der Qualifikation des Personals, die Rechenschaftslegung über die Aufrechterhaltung eines systematischen Qualitätsmanagements und die Überprüfung der korrekten Durchführung und Dokumentation des Bildungsangebotes sowie der flankierenden Maßnahmen zur individuellen Unterstützung teilnehmender Personen.

Weitere Informationen unterwww.azav.kultus-bw.de

Evelin Lipp

Abteilungsleiterin für die Schularten:

  • Einjähriges Berufskolleg Sozialpädagogik 
  • Zweijähriges Berufskolleg Sozialpädagogik
  • Praxisintegrierte Erzieherausbildung
  • Zweijährige Berufsfachschule für Kinderpflege/Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

E-Mail: lipp(@)egscr.de

http://www.eugen-grimminger-schule.de//unsere-schule/qualitaetsentwicklung-organisation/azav