Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik - 2BKSP
Was ist das Ziel dieser Ausbildung?
Die Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieher*in soll dazu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich Erziehungs,-Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieher* in tätig zu sein.
Mit dem erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieher*in erhalten Sie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie an allen Hochschulen des Landes Baden -Württemberg ein Studium beginnen können.
Wer kann diese Schulart besuchen?
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik sind: Die Fachschulreife oder Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes undder erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik und ein schriftlicher Nachweis eines Praxisplatzes für die praktische Ausbildung in einer Kindertageseinrichtung. Daneben gibt es weitere Aufnahmevoraussetzungen, die wir gerne für Sie überprüfen.
An Hochschulen erworbene Kompetenzen können Bewerber*innen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird die Bewerber*in in das zweite Jahr der Ausbildung aufgenommen.
Dauer & Prüfungen
- Die Ausbildung am zweijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik umfasst zwei Schuljahre. Während der Ausbildung gibt es Praktika, die immer mittwochs in einer sozialpädagogischen Einrichtung absolviert werden. Zusätzlich gibt es im ersten und zweiten Ausbildungsjahr Praktikumswochen (sog. Blockwochen).
- Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres finden schriftliche und mündliche Prüfungen statt. Im Anschluss daran ist ein einjähriges Berufspraktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung für die Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieher*in notwendig.
- Während des Berufspraktikums muss ein benoteter Praktikumsbericht erstellt werden. Die Ausbildung endet mit einem Kolloquium.
- Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall die Qualifizierung zur Tagespflege an.
Kosten & Fördermöglichkeiten
- Der Besuch des zweijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik ist kostenfrei. Es herrscht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Kosten für Besichtigungen und Studienfahrten werden von den Schüler*innen getragen.
- Für die Ausbildung am zweijährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf BaföG oder auf eine Ausbildungsförderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Hierzu wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Schwäbisch Hall Amt für Ausbildungsförderung.
- Die Ausbildungsförderung nach dem AFBG beträgt zurzeit ca. 850 €.
- Im Berufspraktikum erhalten Sie monatlich ca. 1700€.
Weitere Informationen
Wie melde ich mich an und welche Fächer erwarten mich?
Weitere Informationen hierzu haben wir für Sie als pdf-Datei zusammengestellt.
Anmeldeformular des Zweijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik
Flyer des Zweijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik
Weitere Informationen über das Chancenqualifizierungsgesetz erhalten Sie auf unserer AZAV-Seite