Dreijähriges Berufskolleg -Fachschule für Sozialpädagogik- praxisintegrierte Ausbildung - 3BKSPIT
Was ist das Ziel dieser Ausbildung?
Die Ausbildung als staatlich anerkannte Erzieher*in soll dazu befähigen, selbständig und eigenverantwortlich Erziehungs,-Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern als Erzieher* in tätig zu sein.
Mit dem erfolgreichen Abschluss als staatlich anerkannte Erzieher*in erhalten Sie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, mit der Sie an allen Hochschulen des Landes Baden -Württemberg ein Studium beginnen können.
Wer kann diese Schulart besuchen?
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik (praxisintegriert) sind u.a.: Die Fachschulreife oder Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die gymnasiale Oberstufe eines Gymnasiums oder einer Gemeinschaftsschule oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik und ein Vertrag zwischen der Bewerber*in und einem von der Schule als geeignet angesehener Träger einer Kindertageseinrichtung.
Daneben gibt es weitere Aufnahmevoraussetzungen, die wir gerne für Sie überprüfen.
An Hochschulen erworbene Kompetenzen können Bewerber*innen unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Liegen diese Voraussetzungen vor, wird die Bewerber*innen in das zweite Jahr der Ausbildung aufgenommen.
Dauer & Prüfungen
- Die dreijährige praxisintegrierte Ausbildung verknüpft theoretische und praktische Inhalte, die auf drei Unterrichtstage (Mittwoch, Donnerstag und Freitag) und zwei Praxistage (Montag und Dienstag) pro Woche verteilt sind. Während der Ausbildung gibt es zusätzliche Praktikumswochen (sog. Blockwochen).
- Am Ende des dritten Ausbildungsjahres finden schriftliche, mündliche Prüfungen und ein Kolloquium statt.
- Zusätzlich bieten wir in Kooperation mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall die Qualifizierung zur Tagespflege an.
Kosten
- Der Besuch des dreijährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik ist kostenfrei. Es herrscht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Kosten für Besichtigungen und Studienfahrten werden von den Schüler*innen getragen.
- Der Träger zahlt der Schüler*in eine Ausbildungsvergütung nach TVAöD. Sie ist gestaffelt nach dem Ausbildungsjahr. Im ersten Ausbildungsjahr beträgt die Ausbildungsvergütung ca.1300 €, im zweiten ca. 1500 € und im dritten Ausbildungsjahr ca. 1700 € pro Monat. Durch die monatliche Vergütung haben die Schüler*innen keinen Anspruch auf Schulferien, sondern auf Urlaubstage nach den geltenden gesetzlichen Regelungen.
Weitere Informationen
Wie melde ich mich an und welche Fächer erwarten mich?
Weitere Informationen hierzu haben wir für Sie als pdf-Datei zusammengestellt.
Anmeldeformular für die praxisintegrierte Ausbildung
Flyer zur/zum Staatlich geprüfte/r Erzieher/-in
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD-Pflege)
Weitere Informationen über das Chancenqualifizierungsgesetz erhalten Sie auf unserer AZAV-Seite