Eugen Grimminger Schule (Druckversion)

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain https://www.eugen-grimminger-schule.de/ veröffentlichten Website der Eugen Grimminger Schule. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen (Apps) im Einklang mit den Bestimmungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer am 13.07.2021 bis 14.07.2021 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und/oder Ausnahmen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 10 Absatz 1 L-BGG und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: Auf der Seite Bildergalerie sind die Bilder nicht ausreichend mit Alternativtexten versehen und es fehlt eine allgemeine Beschreibung der jeweiligen Bildergalerie.
  • b. Maßnahmen: Diese Informationen werden schnellstmöglich von einem Mitarbeiter im Sekretariat ergänzt.

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Einige Bilder auf der Website weisen keinen Alternativ und Titeltext auf.
  • b. Maßnahmen: Diese Informationen werden schnellstmöglich von einem Mitarbeiter im Sekretariat ergänzt.

3. Barriere:

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Schule kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Schule auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Schule überarbeitet werden. Die Eugen Grimminger Schule ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Schule bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Etat eingeplant.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 14.07.2021 erstellt und zuletzt am 03.08.2021 überprüft und aktualisiert.

  • Anpassung des orangenen Farbtons um den geforderten Kontrast zu erziehlen

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Eugen Grimminger Schule:

Frau Mäurer

Eugen-Grimminger-Schule Crailsheim
In den Kistenwiesen 6
74564 Crailsheim
07951 960-30
E-Mail schreiben

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular im Anschluss melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde oder diese nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Frau Stephanie Aeffner
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Str. 6

70173 Stuttgart
Baden-Württemberg

0711 279-3358 oder 0711 279-3360 (Geschäftsstelle)
Poststelle(@)bfbmb.bwl.de

Website:

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/
https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Presse-und-Aktuelles/Links/links_node.html

Hiermit verweisen wir auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG. Zum L-BGG § 12

BITV - Feedback-Mechanismus

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