Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik: Eugen Grimminger Schule

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Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik

Fachschule für Sozialpädagogik – Berufskolleg (2BKSP)

Was ist das Ziel des Berufskollegs für Praktikantinnen/ Praktikanten?

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen, um in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich tätig sein zu können. Der Abschluss "Staatlich anerkannter Erzieher / anerkannte Erzieherin" wird in der gesamten Bundesrepublik anerkannt.

Während der schulischen Ausbildungszeit finden Blockpraktika im Vorschulbereich und im Schulkind / Jugendbereich statt. Ein Sommerpraktikum verstärkt Einblicke in die Freizeitpädagogik und die Schulkindpädagogik bzw. Behindertenpädagogik. Zum Projekt Filmkiste


„Lernen ist Erfahrung. Alles andere ist einfach nur Information.“ Dieses Zitat von Albert Einstein ist das Motto, unter dem praxisnaher Unterricht als Prinzip durchgeführt wird.
Im Handlungsfeld "Förderung von Entwicklung und Bildung" führen die Oberkursschüler z.B. unterschiedlichste Experimente mit Kindergarten- und Grundschulkindern durch.
Hier geht es zum Bericht "Ein Teebeutel hebt ab - Kleine Forscher ganz groß"

Was habe ich davon?

  • Die Berechtigung als Erzieher/-in zu arbeiten
  • eine Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit
  • gute Grundlagen zu einer weiteren Ausbildung in einem Sozialberuf
  • die Fachhochschulreife (bei Belegung von Mathematik und erfolgreicher Prüfung)

Wer kann diese Schule besuchen?

  • Bewerberinnen/Bewerber mit Fachschulreife oder Realschulabschluss oder dem Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines 9-jährigen Gymnasiums oder die Klasse 10 eines 8-jährigen Gymnasiums oder dem Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und dem erfolgreichen Abschluss des einjährigen Berufskollegs für PraktikantInnen
  • oder b) dem erfolgreichen Abschluss einer dem Berufskolleg für PraktikantInnen vergleichbaren, auf die Erzieherausbildung gezielt ausgerichteten schulischen Vorbereitung eines anderen Bundeslandes, sofern diese mit einer benoteten fachpraktischen Ausbildung verbunden ist und diese mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde,
  • oder c) ein Berufsabschluss als KinderpflegerIn oder einer gleichwertigen im Hinblick auf die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik einschlägigen berufliche Qualifizierung.
  • 2. (falls nach Aufnahme von a), b) und c) noch Ausbildungsplätze frei sind) BewerberInnen mit Fachhochschulreife, fachgebundener oder allgemeiner Hochschulreife und einem 6-wöchigen einschlägigen Praktikum
  • oder BewerberInnen, die die Voraussetzung des §6 der Ausbildungs– und Prüfungsordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik (praxisintegriert) erfüllen.
  • Von Bewerberinnen mit (anerkannten) ausländischen Zeugnissen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.
  • Wer das Berufskolleg für Praktikanten/Praktikantinnen nicht besucht hat, muss den Unterrichtsstoff dieser Klasse selbständig erarbeiten. Aufnahmevoraussetzung ist der mittlere Bildungsabschluss und ein Vorpraktikum.

Durch die Teilnahme am Zusatzfach Mathematik und einer Abschlussprüfung in Deutsch, Englisch und Mathematik kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Ausbildung legt auch gute Grundlagen für eine weitere Ausbildung an Fachhochschulen.