Staatlich geprüfter Landwirt/-in: Eugen Grimminger Schule

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Staatlich geprüfter Landwirt/-in

Landwirtschaftliche Berufsschule in Vollzeitform

Die einjährige Berufsfachschule Landwirtschaft ist die verpflichtende Grundbildung für die Ausbildung zum/zur staatlich geprüfte/n Landwirt/-in.

Was ist das Ziel dieser Schulart?

  • Eine breite, fundierte und vielseitige Basisausbildung im Agrarbereich und für alle landwirtschaftsnahen Berufe.
  • Praxisnahe Ausbildung in den schuleigenen Werkstätten und auf landwirtschaftlichen Betrieben.

Was habe ich davon?

  • Das erste Ausbildungsjahr zum/zur Landwirt/-in.
  • Die Berufsschulpflicht ist erfüllt, soweit kein Ausbildungsverhältnis eingegangen wird.

Wer kann diese Schule besuchen?

  • Jugendliche, die mindestens 9 Schuljahre an allgemeinbildenden Schulen absolviert haben sowie Realschüler, die eine Ausbildung zum/zur Landwirt/-in beginnen wollen.
  • Ausnahmen sind Absolventen/-innen der Zweijährigen Berufsfachschule für Labortechnik mit Schwerpunkt Landwirtschaft, Abiturienten/-innen und Umschüler/-innen mit einem Berufsabschluss.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Die Landwirtschaftliche Berufsschule in Vollzeitform ist Pflichtschule für alle Jugendlichen, die eine Ausbildung als Landwirt/-in anstreben.
  • Um die Unterrichtszeit im 2. und 3. Jahr etwas zu verkürzen, werden in diesem Jahr bereits je 1 Stunde Fachkunde und Praktische Fachkunde zusätzlich unterrichtet.
  • Es herrscht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Der Landkreis gewährt im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen einen Fahrtkostenzuschuss.
  • Der praktische Unterricht findet auf ausgewählten landwirtschaftlichen Betrieben an einem Tag pro Woche statt.

Landwirtschaftliche Berufsschule in Teilzeitform

Nach der Grundbildung in der Vollzeitschule findet die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Landwirt/-in während des 2. und 3. Ausbildungsjahreses im Dualen System statt.

In den Fachstufen I und II werden vertiefende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich des Ackerbaus und der Tierhaltung vermittelt. Neben dem theoretischen Unterricht werden an der Schule auch praktische Inhalte vermittelt. Schule und Ausbildungsbetriebe arbeiten eng zusammen.

Am Ende des 3. Lehrjahres findet eine schriftliche Abschlussprüfung in Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskunde sowie Fachkunde mit Fachrechnen statt. Die praktische Prüfung wird unter der Leitung der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium Stuttgart/Landwirtschaftsamt) von paritätisch besetzten Prüfungsausschüssen (Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Lehrer) abgenommen.