Verbindungslehrer: Eugen Grimminger Schule

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Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Verbindungslehrer

Aufgaben der Verbindungslehrer/innen in der Eugen-Grimminger-Schule

Der Verbindungslehrer / die Verbindungslehrerin

  • fördert den Kontakt zwischen Schülern, Lehrern, Schulleitung und Eltern,
  • soll von allen am Schulleben Beteiligten tatkräftig unterstützt werden; insbesondere obliegt diese Aufgabe der Schulleitung und den übrigen Lehrkräften,
  • berät die SMV und unterstützt sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben,
  • berät und informiert die Schülerinnen und Schüler bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in rechtlichen Fragen (z.B. Schulgesetz, SMV-Verordnung, Notenverordnung, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen),
  • nimmt bei Beratungen über Themen der SMV beratend an Sitzungen der Schulkonferenz teil,
  • kann an allen Veranstaltungen und Sitzungen der SMV teilnehmen,
  • sollte, falls nötig, Schülerratssitzungen vorbereiten helfen und an ihnen beratend teilnehmen,
  • unterstützt die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Klassensprecher / zur Klassensprecherin und Schülersprecher/in,
  • bereitet die Schülersprecher/innen, Klassensprecher/innen und den Schülerrat auf ihre jeweiligen Aufgaben vor und führt in Absprache mit den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern notwendige Verhaltenstrainings durch,
  • berät den/die Protokollführer/in bei der Anfertigung der Sitzungsprotokolle,
  • wirkt bei der Erarbeitung einer SMV-Satzung mit,
  • ist von allen Veranstaltungen der SMV rechtzeitig zu unterrichten,
  • unterstützt die SMV bei der Planung, Genehmigung und Organisation von Veranstaltungen (auch bei versicherungsrechtlichen Fragen, der GEMA, des Jugendschutzes, der Finanzierung und Kassenführung),
  • hilft, die Aufsicht bei SMV-Veranstaltungen zu regeln,
  • berät auch einzelne Schüler bei persönlichen Problemen im schulischen oder im privaten Bereich, ggf. gemeinsam mit dem/der Beratungslehrer/in, dem/der Oberstufenberater/in oder dem/der Drogenbeauftragten,
  • kann bei der Herstellung und Herausgabe einer Schülerzeitung beraten,
  • pflegt den Kontakt mit anderen Schulen,
  • vermittelt in Konfliktfällen. Er/sie informiert sich gründlich über die Vorgänge und erläutert den Beteiligten ihre Rolle. Er/sie ist Berater/in und Vermittler/in, der/die den Beteiligten hilft, den Konflikt selbst zu regeln. Er/sie erarbeitet Lösungsmöglichkeiten, die auf Partnerschaft und Kompromiss beruhen,
  • besitzt das Teilnahmerecht bei Lehrerkonferenzen aller Art,
  • besitzt keine Weisungsbefugnis. Er/sie ist nicht lnteressenvertreter/in der SMV, der Lehrerschaft oder der Schulleitung. Der Bildungs- und Erziehungsauftrag verpflichtet ihn/sie ebenso wie die Loyalitätspflicht gegenüber der Schulleitung,
  • wird vom Schülerrat gewählt,
  • informiert den Schülerrat über die Wahl (Wahlverfahren) und die Aufgaben der Verbindungslehrer/in,
  • soll die eigene Beratungskompetenz ständig erweitern und sich in Fragen der SMV weiterbilden,
  • kann in Fragen der SMV direkt mit der SMV-Beauftragten Kontakt aufnehmen,
  • erhält in Absprache mit der Schulleitung einen Deputatsnachlass; die Tätigkeit ist Dienst.