Eugen Grimminger Schule (Druckversion)

Bibliothek Eugen-Grimminger-Schule

  • Ausleihberechtigt sind SchülerInnen und LehrerInnen der Eugen-Grimminger-Schule, sowie die Öffentlichkeit, soweit die Belange der Schule dies zulassen.
  • Der Ausleiher muss bekannt sein mit Adresse und Telefonnummer und muss im Besitz eines gültigen Leseausweises sein.
  • Die Ausleihfrist beträgt 4 Wochen.
  • Verlängerung ist möglich (auch telefonisch), sofern die Medien nicht vorgemerkt sind.
  • Bei verspäteter Rückgabe ist pro Medium und Woche eine Gebühr von 0,50 Euro bei der Aufsicht zu entrichten. Die Versäumnisgebühren sind auch dann zu bezahlen, wenn keine Rückgabeaufforderung erfolgt ist. (In der Regel erfolgt keine Aufforderung zur Rückgabe).
  • In den Ferienzeiten ist keine Ausleihe möglich (die Bibliothek ist nicht geöffnet).
  • Der Benutzer ist verpflichtet, die Leihgegenstände sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Verschmutzung, Beschädigung und Verlust zu bewahren. Kaputte oder verlorene Bücher sind zu ersetzen. Beschädigte Bücher dürfen nicht selbst reparieren werden.
  • Alle Medien sind bei der Ausleihe zu überprüfen und sichtbare Mängel müssen angezeigt werden.
  • Medien die mit einem roten Punkt gekennzeichnet sind und Zeitschriften gehören zum Präsenzbestand. Diese werden nicht verliehen und können nur in den Räumen der Bibliothek genutzt werden.
http://www.eugen-grimminger-schule.de//unsere-schule/bibliothek/nutzungsordnung