Fehlzeitenregelung
Übersicht entschuldigt/unentschuldigt
- Die Schule muss spätestens am 2. Fehltag mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich benachrichtigt werden.
- Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Benachrichtigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen von 3 Tagen nachzureichen.
- Schriftliche Entschuldigung mit Entschuldigungsgrund und voraussichtliche Dauer.
- Praxisphasen: Üblicher Entschuldigungsmodus + Anruf bei der Praxisstelle, früh am Morgen des 1. Fehltages.
- Entschuldigungsverfahren bei Befreiung vom Unterricht während des Schultages oder Nutzung des Krankenzimmers: Eintrag des Lehrers ins Tagebuch, z.B. Entlassen ins Krankenzimmer. Schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen.
Laden Sie sich die Übersicht entschuldigt/unentschuldigt (PDF-Datei) als Pdf-Datei herunter.
Hier können Sie sich das Entschuldigungsformular (PDF-Datei) und das Beurlaubungsformular (PDF-Datei)herunterladen.
Hinweise
- Ist keine Benachrichtigung am 1. oder 2. Tag erfolgt und wird ab dem 3.Tag eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt, so ist dies ein unentschuldigtes Fehlen.
- Entschuldigungspflicht bezieht sich auf den Beginn des Gesamtzeitraums des Fehlens. D. h. fehlt ein/-e Schüler/-in z. B. ab Montag und die Entschuldigung wird erst am Freitag für z. B. Donnerstag vorgelegt (= für Klassenarbeit o. Ä.), so ist dies ein unentschuldigtes Fehlen.
- Bei „Zwischen-Anwesenheit“ beginnt danach ein neuer Zeitraum.
- Nachschreibetermine sind grundsätzlich durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu entschuldigen. Diese ist dem Fachlehrer/in unter Fristwahrung vorzulegen.
- Bafög-Empfänger: Spätestens nach ca. 3 Wochen unentschuldigten Fehlens Meldung an das Sekretariat bzgl. zur Informationsweiterleitung an das Landratsamt.