Fehlzeitenregelung: Eugen Grimminger Schule

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Fehlzeitenregelung

Übersicht entschuldigt/unentschuldigt

  1. Die Schule muss spätestens am 2. Fehltag mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich benachrichtigt werden.
  2. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Benachrichtigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen von 3 Tagen nachzureichen.
  3. Schriftliche Entschuldigung mit Entschuldigungsgrund und voraussichtliche Dauer.
  4. Praxisphasen: Üblicher Entschuldigungsmodus + Anruf bei der Praxisstelle, früh am Morgen des 1. Fehltages.
  5. Entschuldigungsverfahren bei Befreiung vom Unterricht während des Schultages oder Nutzung des Krankenzimmers: Eintrag des Lehrers ins Tagebuch, z.B. Entlassen ins Krankenzimmer. Schriftliche Entschuldigung ist binnen 3 Tagen nachzureichen.

Laden Sie sich die Übersicht entschuldigt/unentschuldigt (PDF-Datei) als Pdf-Datei herunter.
Hier können Sie sich das Entschuldigungsformular (PDF-Datei) und das Beurlaubungsformular (PDF-Datei)herunterladen.

Hinweise

  • Ist keine Benachrichtigung am 1. oder 2. Tag erfolgt und wird ab dem 3.Tag eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt, so ist dies ein unentschuldigtes Fehlen.
  • Entschuldigungspflicht bezieht sich auf den Beginn des Gesamtzeitraums des Fehlens. D. h. fehlt ein/-e Schüler/-in z. B. ab Montag und die Entschuldigung wird erst am Freitag für z. B. Donnerstag vorgelegt (= für Klassenarbeit o. Ä.), so ist dies ein unentschuldigtes Fehlen.
  • Bei „Zwischen-Anwesenheit“ beginnt danach ein neuer Zeitraum.
  • Nachschreibetermine sind grundsätzlich durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu entschuldigen. Diese ist dem Fachlehrer/in unter Fristwahrung vorzulegen.
  • Bafög-Empfänger: Spätestens nach ca. 3 Wochen unentschuldigten Fehlens Meldung an das Sekretariat bzgl. zur Informationsweiterleitung an das Landratsamt.