Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz: Eugen Grimminger Schule

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Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz

Hinweis: Die ehemalige Kinderpflegeausbildung wird aktuell in die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (2BFSA) umgewandelt.

Was ist das Ziel der Ausbildung?

  • Die Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz/Kinderpfleger*in vermittelt grundlegende und vertiefte Kenntnisse und Fertigkeiten zur Tätigkeit als Zweitkraft in sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Arbeitsfeldern, zum Beispiel in Krippen und Kindertageseinrichtungen, bei der Erziehung, Bildung, Pflege und Betreuung von Kindern unter Anleitung einer Erzieherin oder eines Erziehers mitzuwirken.

Was habe ich davon?

  • Den Abschluss staatlich anerkannte/r sozialpädagogische Assistenz
  • Eine Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit.
  • Mit dem Abschlusszeugnis (Durchschnitt 3,0 und dem Nachweis einer Fremdsprache im Hauptschulabschlusszeugnis von mind. 4,0) wird auf Antrag die Bescheinigung für einen mittleren Bildungsabschluss ausgestellt.
  • Diese eröffnet Berufsmöglichkeiten, die auf dem mittleren Bildungsabschluss basieren. Zum Beispiel der Besuch der Fachschule für Sozialpädagogik.

Wer kann diese Schule besuchen?

Alle, mit einem Hauptschulabschluss mit mindestens 3,0 im Durchschnitt und im Fach Deutsch mindestens die Note 3.

  • Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres, wobei im Fach Deutsch mindestens die Note „befriedigend“ und im Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0 erreicht sein muss oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit einem abgeschlossenen freiwilligen sozialen Jahr oder
  • das Abschlusszeugnis der Hauptschule oder des Berufseinstiegsjahres oder eines gleichwertigen Bildungsstandes in Verbindung mit dem Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung sowie
  • der Nachweis eines Vertrages zwischen einem von der Schule als geeignet angesehenen Träger einer Tageseinrichtung für Kinder und der Bewerberin oder dem Bewerber über die praktische Ausbildung nach den Vorschriften dieser Ausbildungs- und Prüfungsverordnung und den Bildungs- und Lehrplänen der Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz.
  • Zusätzlich sind bei ausländischen Bildungsabschlüssen ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen. Erforderliches Niveau für die Aufnahme in die Berufsfachschule für Kinderpflege sind mindestens Sprachkenntnisse entsprechend dem Niveau B1. Weitere Informationen unter: http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm

    Der Nachweis einer geeigneten Praxisstelle (Kindergartenbereich der Altersstufe 3-6 Jahre) im Umkreis von 30 km von Crailsheim befindet.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Ausbildungsdauer: 3 Jahre davon 2 Jahre schulische Ausbildung und 1 Jahr Berufspraktikum.
  • Probezeit: Das erste Schulhalbjahr ist Probezeit.
  • Praktika: Während der Ausbildung gibt es Praktika, die an einem Praxistag (Dienstag) abgeleistet werden. Spätestens zu Ausbildungsbeginn muss der Antrag einer Praxisstelle vorgelegt werden, die sich im Umkreis von 30 km von Crailsheim befindet. Die Stelle muss von der Schule genehmigt werden. Die Praxisstelle kann ein erweitertes Führungszeugnis verlangen. Die Stelle für das Berufspraktikum muss sich im Umkreis von 50 km von Crailsheim befinden.
  • Kosten: Der Besuch der Schule ist kostenfrei. Es besteht Lernmittelfreiheit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für den praktischen Unterricht werden Kosten für Material erhoben. Im Falle von Besichtigungen und Studienfahrten werden anteilig Kosten erhoben.